Restaurator im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Die Geschichte bewahren und erhalten! Eine fundierte Ausbildung für Steinmetze und Steinbildhauer im Bereich der Konservierung und Restaurierung hat eine lange Tradition in Wunsiedel. Der Kurs „Restaurator im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk“ wird nach bundeseinheitlichem Lehrplan unterrichtet und schließt mit einer Prüfung vor der Handwerkskammer für Oberfranken ab. Inhalte der Fortbildung sind u.a.: Denkmalpflege und Denkmalschutz, naturwissenschaftliche Grundlagen, Steinreinigung und Steinkonservierung, Bestandsaufnahme und Dokumentation, Steinersatzstoffe, Formenbau und Herstellen von Kopien, Rekonstruktionstechniken, Steinergänzung und Steinerneuerung sowie Farbe auf Baustoffen.

Neben dem theoretischen Unterricht, legen wir immer sehr viel Wert auf die praktische Übung. In unseren modernen Werkstätten finden Sie die neuste Technik und alles, was Sie außerdem für die praktische Arbeit benötigen.

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Fortbildung

Übersicht der Fachgebiete

Denkmalpflege

Formenbau und Herstellen von Kopien

Denkmalschutz

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Steinreinigung und Steinkonservierung

Rekonstruktionstechniken

Bestandsaufnahme und Dokumentation

Steinergänzung und Steinerneuerung

Steinersatzstoffe

Farbe auf Baustoffen

Kosten

4.900,00 Euro - diese Gebühr berechnen wir normalerweise in zwei Teilbeträgen.

Wann

FIndet wieder 2026 statt (Vollzeitkurs, Durchführung ab 7 Teilnehmern)

Unterrichtszeiten

Montags bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00. Freitage sowie die Weihnachtszeit sind kursfrei.

Fördermöglichkeiten

Die Fördermöglichkeiten gelten nur bei Erfüllung der Voraussetzungen. Melden Sie sich einfach
gerne erklären wir Ihnen die Fördermöglichkeiten genauer und helfen Ihnen, die richtige Auswahl zu treffen!

Aufstiegs-BAföG Bayern

Meisterbonus Bayern

bbw-Förderung

Voraussetzung für Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung aufgrund einer nach § 45 oder § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a für das entsprechende zulassungspflichtige Handwerk oder für ein verwandtes zulassungspflichtiges Handwerk besitzt.

NOCH FRAGEN ?

Sollten Sie Fragen zur Anmeldung oder den Kursinhalten haben, können Sie sich
jederzeit an uns wenden.

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