Meister im Steinmetz- und
Steinbildhauerhandwerk

in Stein gemeißelt!
Das Kompetenzzentrum für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ist eine europaweite Institution, die auf der ganzen Welt hohes fachliches Ansehen genießt. Bereits seit 1990 wird am Standort in Wunsiedel im schönen Fichtelgebirge mit viel Engagement und Leidenschaft die Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung rund um das Thema Naturstein angeboten.

Sie haben die Ausbildung zum Steinmetz- und Steinbildhauer erfolgreich abgeschlossen und möchten den beruflichen Erfolgsweg weitergehen? Dann ist eine Fortbildung zum Steinmetz- und Steinbildhauermeister genau das richtige Ziel für Sie. Das Anforderungsprofil beider Fachrichtungen ergibt unzählige Übereinstimmungen. Räumliches Vorstellungsvermögen sowie eine große Menge an Kreativität und handwerklichem Geschick bilden die Basis für diesen einzigartigen Beruf.

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Meisterstücke 2015 - 2025

Fortbildung

Übersicht der Fachgebiete

Steinbautechnik und Gestaltung

Kunst- und Kulturgeschichte

Fachtechnologie

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Restaurierungstechniken und -anwendungen

Naturwissenschaftliche Grundlagen und Baustoffkunde

Betriebsführung und –Organisation

Fachpraxis

Auftragsabwicklung

Meisterstück

Kosten

5.900,00 Euro - diese Gebühr berechnen wir normalerweise in zwei Teilbeträgen.

Wann

15. September 2025 bis 13. Mai 2026 (Vollzeitkurs, Durchführung ab 7 Teilnehmern). Die Prüfungstermine werden mit Beginn des Kurses mitgeteilt

Unterrichtszeiten

Mo-Do 8.00-16.15 Uhr, Fr: 8.00-11.30 Uhr

Fördermöglichkeiten

Die Fördermöglichkeiten gelten nur bei Erfüllung der Voraussetzungen. Melden Sie sich einfach
gerne erklären wir Ihnen die Fördermöglichkeiten genauer und helfen Ihnen, die richtige Auswahl zu treffen!

Aufstiegs-BAföG Bayern

Meisterbonus Bayern

Voraussetzung für Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung aufgrund einer nach § 45 oder § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a für das entsprechende zulassungspflichtige Handwerk oder für ein verwandtes zulassungspflichtiges Handwerk besitzt.

NOCH FRAGEN ?

Sollten Sie Fragen zur Anmeldung oder den Kursinhalten haben, können Sie sich
jederzeit an uns wenden.

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