Hausordnung

I. Geltungsbereich
1. Die Hausordnung gilt auf dem Gelände, in allen Räumlichkeiten des Europäischen Fortbildungszentrums Wunsiedel sowie in dessen Sichtweite. Außerdem gilt die Hausordnung sinngemäß auch an Veranstaltungsorten außerhalb sowie auf dem Weg dorthin und zurück. Sie gilt für alle Kursteilnehmer, Ausbilder, Angestellten, Dozenten, Prüfungsausschussmitglieder und Gäste und dient einer erfolgreichen und störungsfreien Zusammenarbeit. Bestandteil dieser Hausordnung sind die Unfallverhütungsvorschriften und die Brandschutzordnung.

Verstöße gegen die Hausordnung können mit einem Platzverweis, Kursausschluss oder Hausverbot geahndet werden. Der Ausbildungsbetrieb und ggf. die Erziehungsberichtigten werden in jedem Fall in Kenntnis gesetzt.

II. Öffnungszeiten
1. Das Fortbildungszentrum ist Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr zugänglich.

2. Das Sekretariat ist am Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr für persönliche Anliegen geöffnet.

3. Kursteilnehmer haben ab 07:30 Uhr Zugang zum Fortbildungszentrum; die einzelnen Räumlichkeiten werden von der jeweiligen Kursleitung geöffnet.

4. Nach Kursschluss haben alle Teilnehmer das Gelände des Fortbildungszentrums zu verlassen. Außerhalb der Kurszeiten ist Teilnehmern der Aufenthalt auf dem Gelände nicht gestattet.

5. Das Betreten der Anlage und der Gebäude des Europäischen Fortbildungszentrums ist fremden Personen nicht ohne Weiteres gestattet. Dazu zählen auch Freunde und Verwandte von Kursteilnehmern. Besucher müssen zuvor im Sekretariat angemeldet werden.

III. Verhalten
1. Vorerkrankungen: Zur Sicherheit der Kursteilnehmer bitten wir diese, der Kursleitung Vorerkrankungen und regelmäßige Medikamenteneinnahmen mitzuteilen, wenn diese eine Teilnahme am Unterricht beeinträchtigen könnten (z. B. Bluthochdruck, Diabetes, Allergien, Asthma, Panikattacken, Epilepsie
oder organische Erkrankungen an Herz, Lunge oder Nieren). Hierbei handelt es sich um eine Bitte. Alle Angaben sind freiwillig und dienen dem Schutz der
Kursteilnehmer und im Ernstfall einer schnellen und passgenauen Ersten Hilfe.

2. Während der Kurse besteht Anwesenheitspflicht.
Ist ein Teilnehmer aus zwingenden Gründen verhindert am Kurs teilzunehmen, muss dies dem Fortbildungszentrum am selben Tag bis spätestens 07:55 Uhr telefonisch mitgeteilt werden. Stellt das Fortbildungszentrum fest, dass ein minderjähriger Teilnehmer ohne Entschuldigung abwesend ist bzw. sind die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen, so muss und wird die örtlich zuständige Polizeidienststelle verständigt.

3. Auszubildende haben zum ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

4. Bei vorhersehbaren (planbaren) Terminen (z.B. unaufschiebbare Arzttermine, Führerscheinprüfungen) kann das Fortbildungszentrum einen Teilnehmer vom Kursbesuch befreien bzw. beurlauben. Der Antrag Hausordnung Version 2.2 Stand 01.01.2026 MM auf Entschuldigung ist spätestens 2 Tage vor dem Befreiungstag bei der Kursleitung zu stellen. Die Bestätigung der Fahrschule, des Arztes usw. ist ohne weitere Aufforderung zeitnah nachzureichen.

5. In Bereichen der überbetrieblichen Ausbildung ist eine von den Fördermittelgebern vorgeschriebene Mindestanwesenheit zu erfüllen. Weder Krankmeldungen noch Beurlaubungen befreien von dieser Regelung. Sämtliche betrieblichen Gründe (z.B. hoher Auftragsbestand, Personalknappheit, hoher
Krankenstand im Betrieb, betriebliche Veranstaltungen aller Art usw.) rechtfertigen nach Vorgabe der Fördermittelgeber keinesfalls eine Befreiung oder Beurlaubung von der überbetrieblichen Ausbildung.

6. Das Parken auf dem Gelände ist für Kursteilnehmer untersagt. Nur dem Personal, Dozenten, Gästen und externen Dienstleistern ist es auf den markierten Flächen gestattet. Die reservierten Parkplätze sind freizuhalten. Kursteilnehmer werden gebeten, auf dem Katharinenbergparkplatz auf der anderen
Seite der Marktredwitzer Straße zu parken. Auf dem Gelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das Befahren der Rasenflächen ist untersagt. Für Beschädigungen an Kraftfahrzeugen wird nicht gehaftet.

7. Teilnehmer dürfen Fachräume (z.B. EDV-Raum, Chemieraum, Lagerräume) nur nach Anweisung der Kursleitung betreten. Unfallverhütungsvorschriften sind von Kursleitung und Teilnehmern genau zu beachten.

8. Das Inbetriebnehmen von mobilen oder stationären Maschinen ist Kursteilnehmern nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Kursleitung gestattet.

9. Schäden und Mängel an Anlagen und Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich der zuständigen Kursleitung zu melden. Reparaturen dürfen nicht eigenmächtig durchgeführt werden. Für mutwillig beschädigte oder verlorene Ausstattungsgegenstände ist Ersatz zu leisten. Anlagen, Räumlichkeiten, Werkzeuge, Werkstücke, Arbeits- und Unterrichtsmaterial sind pfleglich zu behandeln.

10. Bei Arbeitsunfällen ist unverzüglich die aufsichtführende Kursleitung zu verständigen, welche das weitere Vorgehen veranlasst.

11. Das Fortbildungszentrum ist ein politikfreier Raum. Politische Stellungnahmen durch Aussagen, Handlungen, Gesten, Kleidung, Gegenstände oder Zeichen sind unerwünscht. Über die Zulassung von Bekanntmachungen und Plakaten im Fortbildungszentrum entscheidet die Leitung. Nicht genehmigte Sammlungen, politische Werbungen, Zeichen oder Betätigungen jeder Art sowie Warenhandel sind im Fortbildungszentrum und auf dessen Gelände verboten.

12. Das Werfen jeglicher Gegenstände ist zur Vermeidung von Verletzungen und Sachbeschädigungen im Fortbildungszentrum und auf dessen Gelände verboten.

13. Während der Ausbildungszeit darf das Gelände von Auszubildenden grundsätzlich nicht verlassen werden. Pausenverpflegung kann im Pausenverkauf des Fortbildungszentrums erworben werden. In der Mittagspause dürfen Auszubildende zum Zwecke der Verpflegung in das gegenüberliegende Schülerwohnheim gehen.

14. Das Rauchen ist nur in den Pausen an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. In den Gebäuden gilt Rauchverbot. Das Mitführen und Konsumieren von Tabak, Zigaretten sowie E-Zigaretten ist Schülern unter 18 Jahren untersagt.

15. Der Konsum von Alkohol, Cannabis, sonstigen Drogen oder berauschenden Mitteln ist vor und während des Unterrichts, sowie in den Pausen nicht  estattet. Niemand darf sich in einen Zustand versetzen, durch den er sich selbst oder andere gefährdet oder belästigt. Verdachtsfälle können bei Sicherheitsbedenken vom Kurs ausgeschlossen werden.

16. Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Stichwaffen, Schlagringe; Feuerwerkskörper; …) ist untersagt. Das Fortbildungszentrum ist berechtigt, solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen. Gegebenenfalls wird die örtliche Polizeidienststelle verständigt.

17. Die Teilnehmer haben den Anordnungen aller Ausbilder sowie des Haus- und Verwaltungspersonals unverzüglich nachzukommen. Hausordnung Version 2.2 Stand 01.01.2026 MM

18. Der Einsatz von Bild- oder Tonaufzeichnungsgeräten ist nur mit schriftlicher Genehmigung der jeweiligen Kursleitung, sowie der Zustimmung der betroffenen Personen gestattet.

19. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Fundsachen sind im Sekretariat des Fortbildungszentrums abzugeben.

IV. Sauberkeit und Ordnung
1. Die Anlage des Fortbildungszentrums ist sauber zu halten. Die Kursleitung ist angewiesen, im Zusammenwirken mit dem Hausmeister für Ordnung zu sorgen.

2. Auf die Vermeidung von Müll ist besonderer Wert zu legen. Fällt Müll an bzw. kommt es zu Verunreinigungen, entsorgt der verursachende Teilnehmer seine Abfälle selbstständig und ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Behältern bzw. sorgt für die Reinigung.

3. Mutwillige Sachbeschädigung, hierzu zählt auch jegliche Art von Graffiti, führen zur Schadensersatzpflicht des Verursachers und kann ggf. zur Anzeige gebracht werden.

4. Die zur Verfügung gestellten Werkzeuge, Arbeits- sowie Unterrichtsmittel verbleiben in den jeweiligen Ausbildungsbereichen. Sie dürfen grundsätzlich nicht vom Gelände entfernt werden.

5. Gegenstände, die den Unterricht oder die ordnungsgemäße Pflichterfüllung des Fortbildungszentrums beeinträchtigen oder stören, können dem Teilnehmer weggenommen und bis zur Rückgabe vorläufig verwahrt werden.

6. Essen in den Ausbildungsräumen ist während der Arbeitszeit nicht erlaubt. Trinken ist nur aus wiederverschließbaren Behältern erlaubt.

7. Kursleitung und Kursteilnehmer vergewissern sich nach Kursschluss, dass der Arbeitsplatz in ordnungsgemäßem Zustand verlassen wird. Abfälle, leere Flaschen und grober Schmutz sind zu beseitigen. Beleuchtung und technische Geräte sind auszuschalten

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