Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Veranstalter
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsangebote, die vom EFBZ Wunsiedel als Veranstalter (nachfolgend „Veranstalter“) angeboten werden. Grundsätzlich stehen diese Bildungsangebote allen Interessierten offen. Sofern es sich um Vorbereitungskurse auf Prüfungen vor der Handwerkskammer für Oberfranken handelt, können besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, die erfüllt werden müssen. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet keinen Anspruch auf Prüfungszulassung. Ist aufgrund einer Ausnahmeregelung eine Zulassung zu Prüfungen vor der Handwerkskammer für Oberfranken möglich, so entscheidet ausschließlich die Handwerkskammer für Oberfranken in Verbindung mit dem zuständigen Prüfungsausschuss über die Zulassung zur Prüfung.

2. Anmeldung
Zu allen Bildungsangeboten ist eine schriftliche Anmeldung auf den vorgesehenen Anmeldeformularen oder über die Homepage des Veranstalters erforderlich. Ausgefüllte Anmeldeformulare können auch per E-Mail übermittelt werden. Alle Anmeldeformen gelten als verbindlich.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei termingerechtem Kursbeginn, wie im Anmeldeformular oder auf der Homepage ausgeschrieben, erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung der angemeldeten Teilnehmenden.
Eine Benachrichtigung per E-Mail oder telefonisch durch das EFBZ erfolgt lediglich bei Überbelegung (Warteliste), Terminverschiebung oder Kursausfall.

3. Vertragsschluss
Die Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter (schriftlich, per E-Mail oder über die Website) gilt als Vertragsabschluss. Die Teilnahme an den Bildungsangeboten des EFBZ verpflichtet zur Anmeldung und zur Zahlung der jeweiligen Kursgebühr. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen Bestandteil des Vertrages.

4. Gebühren und Zahlung
Mit Zugang der Rechnung oder des Gebührenbescheides werden die Entgelte für die Bildungsmaßnahmen fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel angegeben ist. Bei mehrmonatigen Kursen können in der Rechnung oder im Gebührenbescheid Teilzahlungsbeträge sowie deren jeweilige Fälligkeit festgelegt werden.

5. Ersatzteilnehmende
Angemeldete Teilnehmende sind berechtigt, ohne zusätzliche Kosten Ersatzteilnehmende zu benennen, sofern diese die für den jeweiligen Lehrgang und ggf. für die Prüfung erforderlichen persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Unabhängig davon bleibt der ursprünglich abgeschlossene Vertrag so lange bestehen, bis ein rechtskräftiger Vertrag mit den Ersatzteilnehmenden zustande gekommen ist.

6. Rücktritt vor Beginn
Bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter von der Teilnahme an allen Bildungsangeboten zurückgetreten werden. In diesem Fall sind 10 % der Lehrgangsgebühr zu entrichten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei einem Rücktritt bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn sind 30 % der Lehrgangsgebühr zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt später, jedoch vor Lehrgangsbeginn, werden 50 % der Lehrgangsgebühr fällig.

Abweichend davon gilt für den Vorbereitungskurs zum Meister Teil I und II sowie für den Restaurator im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk:
Bei einem Rücktritt bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn sind 15 % der Lehrgangsgebühr zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt später, jedoch vor Lehrgangsbeginn, werden 30 % der Lehrgangsgebühr fällig.
Maßgeblich ist jeweils der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

7. Kurzfristige Absagen in Ausnahmefällen
Wir haben Verständnis dafür, dass in seltenen Fällen unvorhersehbare und schwerwiegende persönliche Ereignisse (z. B. Todesfälle im engen Familienkreis, schwere Unfälle oder sonstige außergewöhnliche Notlagen) eine Teilnahme kurzfristig unmöglich machen können. Dies gilt sowohl vor Beginn eines Lehrgangs als auch während eines bereits laufenden Lehrgangs.
In solchen Fällen bitten wir um eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter. Die Entscheidung über eine kostenfreie Stornierung, eine Unterbrechung der Teilnahme, eine Umbuchung oder andere kulante Regelungen erfolgt im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen des Veranstalters.

8. Kündigung ab Lehrgangsbeginn
Vollzeitlehrgänge (z. B. CNC-Fachkraft, Steinmetz in der Denkmalpflege, Vorbereitungskurs Meister Teil I und II im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, Restaurator im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk) können ab Lehrgangsbeginn schriftlich mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Veranstalter. Lehrgangsbeginn ist der erste planmäßig vorgesehene Unterrichtstag.
Die Lehrgangsgebühr ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu entrichten, mindestens jedoch in Höhe von 50 % der gesamten Lehrgangsgebühr.

9. Rücktritt und Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung erforderlichen Mindestteilnehmendenzahl, bei Ausfall oder Erkrankung der Lehrkraft oder der Referierenden oder bei sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen.
Die Mindestteilnehmendenzahl wird in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben. Wird diese Zahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis spätestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden die angemeldeten Personen schriftlich oder per E-Mail informiert. Bereits gezahlte Kursgebühren werden vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche (z. B. wegen bereits gebuchter Unterkünfte oder Fahrtkosten), sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

10. Software- und Computernutzung
Zu Schulungszwecken überlassene Software darf ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungen und nur für die eigene Weiterbildung genutzt werden. Die gewerbliche Nutzung, Weitergabe, Veränderung oder Vervielfältigung der Software oder der Zugangsdaten ist nicht gestattet.
Ebenso dürfen keine Einstellungen an Hard- oder Software des Veranstalters verändert oder eigene Programme bzw. externe Daten ohne Zustimmung der Dozierenden installiert werden.

11. Urheberschutz
Audiovisuelle Mitschnitte sowie Bildaufnahmen ohne vorherige Einverständniserklärung der betroffenen Personen sind nicht gestattet. Das Ablichten, Vervielfältigen oder Veröffentlichen urheberrechtlich geschützter Werke (z. B. Bücher, Software) ist untersagt.
Im Unterricht ausgeteilte oder digital zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterialien dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters weder vervielfältigt, veröffentlicht noch in sonstiger Weise verbreitet werden.

12. Internetnutzung
Der Internetzugang der Schulungscomputer darf ausschließlich für schulungsbezogene Zwecke genutzt werden.
Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Herunterladen von Seiten mit politisch-radikalen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder pornografischen Inhalten. Uploads sind ebenfalls nicht gestattet.

13. Hausordnung
Es gilt die Hausordnung des Veranstalters. Diese wird zu Beginn aller Bildungsangebote bekannt gegeben bzw. ist auch online über unsere Homepage abrufbar.

14. Ausschluss von Lehrgängen
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende, die die jeweilige Lehrgangsgebühr oder fällige Raten nicht entrichtet haben, durch Kündigung des Vertrages von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Gleiches gilt, wenn Teilnehmende gegen die Bestimmungen zur Software- und Computernutzung, Internetnutzung oder Hausordnung (Ziffern 10 bis 13) verstoßen oder die ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs gefährden. Ein zu vertretender Schaden ist zu ersetzen. Die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr bleibt bestehen.

15. Haftung
Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Nutzung von Maschinen oder Geräten, für Schäden durch Handlungen Dritter sowie für mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Teilnehmende haften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden an Maschinen, Werkzeugen, Einrichtungen oder sonstigem Eigentum des Veranstalters nach den gesetzlichen Bestimmungen. Den Teilnehmenden wird dringend empfohlen, für die Dauer der Bildungsmaßnahme eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen bzw. aufrechtzuerhalten, die auch Schäden aus der Teilnahme an praktischen Schulungsmaßnahmen abdeckt. Der Veranstalter ist berechtigt, sich im Einzelfall den Nachweis eines entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutzes vorlegen zu lassen.
Teilnehmende haben zudem selbst für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz zu sorgen.

16. Sonstiges
Mit Inkrafttreten dieser Teilnahmebedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

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